Gabriele Meister, Journalistin

Liebe Inter­ess­ierte,

Auf dieser Seite finden Sie
mein journalistisches Portfolio und meine Kontaktdaten.

Wer ich bin

  • freie Online- und Print-Journalistin, Orga-Spezialistin
  • mag Philosophisches, Psychologisches, Recherche und mein blaues Fahrrad

Was ich gelernt habe

  • Journalismus (Henri-Nannen-Schule)
  • Theologie, Philosophie, Psychologie (Diplom, Master of Divinity)
  • Zuhören und mit Krisen umgehen (ausgebildete Kindertelefon- und Krankenhausseelsorgerin)
  • Sprachen: Englisch (fließend), Spanisch (mittlere Kenntnisse), Afrikaans (Grundkenntnisse), Latinum, Graecum, Hebraicum
  • Organisieren (Redakteurszeit bei chrismon, Vorstandsarbeit beim Berufsverband Freischreiber)

Was ich biete

  • Akribische Recherche, auf Zeile schreiben, pünktlich liefern
  • Redaktionsdienste (u.a. für die ARD Mediathek und Psychologie Heute)
  • Organisation journalistischer Veranstaltungen (Hauptverantwortung Freischreiber-Events 2016, 2017, 20182019)
  • Moderation von Diskussionsrunden, z.B. an der Humboldt Universität
  • Fachsprachliche Prüfung von Artikeln zu theologischen Themen (Bibel-Heft, National Geographic Special)

Für wen ich u.a. gearbeitet habe

ard.debrand einsBrigitteChrist und WeltChrismonDIE ZEIT (Campus, ehemaliges Ressort „Chancen“, Ratgeber Berufseinstieg, Studienführer), evangelisch.de, FAZ-Hochschulanzeiger, ElternmareMerianNational Geographic SpecialNIDOPsychologie heute, Stern Viva

Eine vollständige Offenlegung meiner PR-Tätigkeiten und meinen Umgang damit finden Sie unten auf dieser Site.

Schwerpunkte

  • Interviews
  • Protokolle
  • analytische Texte
  • Religionsthemen, vor allem evangelisches Christentum
  • Unithemen, zum Beispiel Unileben, Karriere, Wissenschaft
  • Lebensgeschichten/Psychothemen

Arbeitsproben

Sexualität und Kirche
Gottesdienst- und Andachtspraxis zu
Homo-, Bi-, Trans*- und Inter*sexualität

Was tun, wenn einem der Kollege anvertraut, dass er sich im falschen Körper fühlt oder eine lesbische Konfirmandin gemobbt wird? Mit Predigten und Liturgievorschlägen bietet das Buch Ideen, über Formen von Sexualität und über Geschlechter ins Gespräch zu kommen. Zusätzlich liefert es Hintergründe mittels biografischer Interviews. Buch bestellen

Kind bietet Gorilla Banane an

Keine Angst vor…

Kleine Aufmunterung gefällig? In meiner Rubrik „Keine Angst vor…“ erzählen nicht-mehr-Ängstliche, wie sie mutig geworden sind. auf Psychologie-heute.de lesen

Vater am Küchentisch, Illustration: Tanja Meyer

„Meine Altsche glücklich von einem allerliebsten, fetten Mädchen genas“

Wie erlebten Väter in vergangenen Jahrzehnten die Geburt ihrer Kinder? Einblicke in Tagebücher.
in ELTERN 08/2017 lesen (pdf, 415KB)

Kickboxerin Christine Theiss und Neurologe Thomas Tölle

Wenn es weht tut …

… kann man das dann einfach wegdenken? Die Kickboxerin Christine Theiss und der Neurologe Thomas Tölle über gebrochene Nasen und das Schmerzgedächtnis.
auf chrismon.de lesen

Evangelischer Pfarrer am Altar einer Kirche

Du musst draußen bleiben

Pfarrer, die aus der DDR in den Westen flohen, durften dort zunächst nicht arbeiten. Bis heute spricht die evangelische Kirche nicht gern daüber.
auf ChristundWelt.de lesen

weitere Arbeitsproben
Weg in einem Laubwald

„Kleiner Pilz mit Potenzial“

Er zerstört Bäume – aber auch Krankenhauskeime. Eine Biotechnologin erzählt von ihrer Entdeckung.
auf chrismon.de lesen

ältere Frau lacht junge Frau an

„Kein Gegrummel“

In der Jugend verändert sich der Mensch. Im Ruhestandsalter aber auch, hat Jule Specht herausgefunden.
auf chrismon.de lesen

Sebastian Kienle reckt die Arme beim Sieg beim europäischen Ironman Frankfurt. Der größere Triumph auf Hawaii folgte einige Wochen später auf Hawaii

„Beim Gegner mentalen Schaden hinterlassen“

Der deutsche Triathlet Sebastian Kienle hat den Ironman auf Hawaii gewonnen. Seine Strategie: Die Gegner in Schwächephasen zermürben.
auf stern.de lesen

Freiwilliger Paul mit Heim mit Behinderten in St. Petesrburg

Und wenn er wieder weg ist?

Paul wollte raus aus Deutschland. Laura hatte sich in Russland verliebt. In einem Heim bei St. Petersburg haben sie sich um Behinderte gekümmert. Und sind an ihre Grenzen gestoßen.
auf chrismon.de lesen

Balletttänzerinnen in schwarzen Trikots trainieren an der Ballettstange

Leidenschaft kommt von Leid

Viel Qual, viel Hingabe: Wie sich Balletttänzer in einem Masterstudium auf die Härte ihrer Branche vorbereiten.
auf zeit.de lesen

Statue von Martin Luther vor einer Backstein-Kirche

Neue Pfarrer braucht das Land

Nach der katholischen Kirche hat nun auch die evangelische Kirche ein Nachwuchsproblem. Das zwingt zu Reformen.
auf zeit.de lesen

Linien, anhand derer man Entscheidungswege nachspielen kann

Sonntagmorgen, zehn vor zehn…

Falls Sie nicht wissen, ob heute der Tag ist, sich für den Gottesdienst aufzurappeln, spielen Sie mit uns Ihre Möglichkeiten durch.
auf chrismon.de ansehen

Radwegekirchen

Eine Sonntagsbeschäftigung, die immer unbeliebter wird? In die Kirche gehen. Eine Sonntagsbeschäftigung, die immer beliebter wird? Fahrrad fahren. Die Deutschlandkarte zeigt Radwegekirchen.
auf zeit.de ansehen

Flaschensammler Eduard Lüning in einem Regionalzug

Goldgräber-Stimmung beim Flaschensammeln

Pfandsammler Lüning verdient so viel, dass er Steuern zahlen muss. Doch das könnte bald ein Ende haben.
auf sueddeutsche.de lesen

Lateinische Inschrift auf einer Steinmauer in Rom

Glosse: Latein, verhandlungssicher

Was passiert, wenn man sich „arbeitsuchend“ meldet? Gabriele Meister erlebt Realsatire in der Behörde.
auf tagesspiegel.de lesen

Weiße Feder-Flügel zum Anziehen hängen an einem Haken an der Wand

Religion für Einsteiger: Wofür sind die Engel da?

Sie hängen über Babybetten und an Christbäumen. Fragt sich nur, welche Rolle Gott spielt – und welche die geflügelten Himmelswesen.
auf chrismon.de lesen

Gelbe Armbinde für Blinde und Sehbehinderte am Arm eines Mannes

Religion für Einsteiger: Sind die Wunder wirklich geschehen?

Jesus hat Tote zum Leben erweckt, Blinde geheilt. Wie soll das gehen? Solche Geschichten können Kopfzerbrechen bereiten.
auf chrismon.de lesen

Flugzeug am blauen Himmel

Berufseinstieg: Mit Fischen fliegen für die Forschung

Für ihr erstes großes Experiment muss die Biologin Miriam Knie, 32, die Schwerkraft überwinden – ohne dass ihr dabei schlecht wird.
auf zeit.de lesen

Leben

  • Nach Stationen in Hannover, Heidelberg, Stellenbosch/Südafrika, Hamburg und Frankfurt lebe und arbeite ich derzeit in Mainz. Ich bin glücklich verheiratet und habe zwei Kinder.
  • Ich war Redakteurin bei chrismon und tobe mich nun bei Redaktionsdiensten auf den Socialmedia-Kanälen der ARD Mediathek und als freie Print-Journalistin aus.
  • Von 2014 bis 2019 habe ich mich im Vorstand von Freischreiber – Berufsverband Freier Journalistinnen und Journalisten engagiert.

Und vorher?

  • Studium der evangelischen Theologie (Nebenfach: Philosophie, Wahlfach: Psychologie) in Heidelberg, Stellenbosch/Südafrika und Hamburg, Diplom an der Uni Hamburg (2011)
  • Parallel dazu: Journalisten-Ausbildung an der Henri-Nannen-Schule (2010-2011)
  • Master of Divinity: Ministry and Christian Leadership, Universität Stellenbosch/Südafrika (2008)

Journalistische Auszeichnungen:

Kontakt

Sie suchen eine Autorin für ein Interview? Sie planen ein Magazin? Sie möchten eine journalistische Veranstaltung organisieren? Sie haben Kritik, Hinweise, Feedback? Erzählen Sie mir davon!

E-Mail: kontakt [at] gabrielemeister.de
Telefon: 0179-7209288

Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Impressum und Rechtliches

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Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV

Gabriele Meister
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AGB

Allgemeines:
Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge (Material).
Geliefertes Material bleibt stets Eigentum der Reporterin. Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die auf der Auftragsbestätigung angegebenen Nutzungsarten überlassen. Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

Honorare:
Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Lieferung der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Diese Vereinbarung bezieht sich stets auf das Netto-Honorar ohne Mehrwertsteuer. Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig, jedoch spätestens zwei Wochen nach der Erklärung, dass der Beitrag angenommen ist. Soweit nichts anderes vereinbart wird, tritt spätestens dreißig Tage nach Fälligkeit und Rechnungserhalt der Verzug ein mit dem gesetzlichen Verzugszins in Höhe von acht Prozent über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.

Sollte das Material innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, mindestens jedoch nach vier Wochen nach Materialeingang beim Besteller, keine Verwendung im Medium des Bestellers finden, so erhält der Reporter ein Ausfallhonorar von mindestens 75 Prozent des vereinbarten Honorars – soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Ein Ausfallhonorar wird auch dann fällig, wenn ein in Auftrag gegebenes Thema nach oder während der Recherchephase von der Redaktion zurückgezogen wird.

Urheberrecht:
Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.

Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Reporterin erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung.

Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung der Reporterin auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung der Reporterin nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung der Reporterin nicht in einem Datenbanksystem oder dergleichen gespeichert,  elektronisch verwertet oder bearbeitet werden. Dies gilt insbesondere für das Internet und Intranets.
Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel.

Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Ein Urhebervermerk im Sinne von §13 UrhG wird stets verlangt, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum jeweiligen Beitrag bestehen kann. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.

Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, der Reporterin gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos ein Belegexemplar zuzustellen.

Haftung, Kosten:
Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig.

Unterbleibt die Namensnennung der Reporterin nach § 13 UrhG oder verstößt der Besteller gegen § 14 UrhG, so hat die Reporterin Anspruch auf Schadenserssatz in Form eines Zuschlags von 100 Prozent zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten. Der Besteller hat der Reporterin von aus der Unterlassung des Urhebervermerks oder aus der Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

Gewährleistung:
Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Die Reporterin übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen der Reporterin und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen.

Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber die Reporterin von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, die Reporterin trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.

Die Reporterin haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der von der Reporterin angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten der Reporterin. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstige Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.

Hinweis:
Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind für die Honorierung bei Textbeiträgen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft (MFJ) anzuwenden.

Anzuwendendes Recht:
Für jede Verwendung gelten neben den vorstehenden Konditionen und den im Einzelfall getroffenen schriftlichen Vereinbarungen im Übrigen stets die Bestimmungen des Rechtes, insbesondere des Urheberrechtes der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, der Wohnsitz der Journalistin.

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Selbstverpflichtung

Ich unterschreibe die Selbstverpflichtung des Berufsverbands Freischreiber:
„Ich verpflichte mich zur Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit. Ich lege Abhängigkeiten und Interessenverflechtungen offen. Ich lanciere keine als Journalismus getarnten PR-Beiträge. Ich lasse mich nicht von zwei Seiten bezahlen. Solche Praktiken sind mit meinem Verständnis von Journalismus unvereinbar.“

Offenlegung

Ich nehme auch Aufträge aus dem Bereich Corporate Publishing an. In den letzten drei Jahren war ich freiberuflich tätig für „chrismon“, „zur Sache bw“, „JS-Magazin“, „Silbersalz Festival“, die KfW-Bank, Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Von Juli bis Dezember 2016 war ich mit einer halben Stelle im Menschenrechtsressort der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angestellt.